Schützenverein
 von 1882 Rhode e.V.

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Schützenverein von 1882 Rhode e.V.
Am Hagen 2B
38154 Königslutter am Elm
OT Rhode

Tel.: 05365-9419595
E-Mail: 
info@Schuetzenverein-von1882-Rhode.de
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Archivierte Newsletter



Newsletter 01/2020


Der Vorstand des SV Rhode hat in seiner Vorstandssitzung am 11. September 2020 beschlossen ab dem 15. September 2020 den Schiessbetrieb wieder aufzunehmen. Dies geschieht unter strikter Einhaltung von Hygienemaßnahmen. Demzufolge werden die Anlage und die Räumlichkeiten ausschließlich zu Trainingszwecken für aktive Mitglieder des SV Rhode geöffnet. Der Aufenthalt von Gästen in den Räumlichkeiten ist zur Zeit noch nicht wieder möglich.

Auszug aus den den aktuellen gesetzlichen Vorgaben für Vereine:


"Die Sportausübung auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen und ähnlichen Einrichtungen ist zulässig, wenn:


1. diese kontaktlos zwischen den betei-
  ligten Personen erfolgt.


2. ein Abstand von mindestens 1,5 Metern
  zwischen Personen untereinander, die
  nicht zum eigenen Hausstand gehört,
  jederzeit eingehalten wird.


3. Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen,
  insbesondere in Bezug auf gemeinsam
  genutzte Sportgeräte, durchgeführt
  werden.


4. beim Zutritt zur Sportanlage Warte-
  schlangen vermieden werden.


5. Zuschauerinnen und Zuschauer
  ausgeschlossen sind und die Zahl der aus
  Anlass der Sportausübung tätigen
  Personen, wie zum Beispiel Trainerinnen
  und Trainer, Betreuerinnen und Betreuer,
  auf das erforderliche Minimum vermindert
  wird.


6. Geräteräume und andere Räume zur
  Aufbewahrung von Sportmaterial dürfen
  nur vom Personen nur unter Einhaltung
  des Abstandes nach Satz 1 Nr. 2 betreten
  und genutzt werden.


7.  Wasch- und Sanitärräume sowie Toiletten
  dürfen wieder benutzt werden. Gemein-
  schaftsräumlichkeiten, wie zum Beispiel
  Schulungsräume etc. bleiben weiterhin
  geschlossen.


Bei dem Wiedereinstieg in den Trainingsbetrieb sind natürlich die in der Verordnung geregelten Vorgaben zu beachten. Außerdem ist die Erstellung eines an die konkreten Bedingungen vor Ort angepassten Schutz- und Hygienekonzeptes weiterhin unverzichtbar."


Die Hygienemaßnahmen wurden auf der Grundlage der aktuellen allgemeinen gesetzlichen Vorgaben für Vereine durch den Vorstand erstellt und beschlossen.

Daraus resultieren die nachfolgenden Verhaltens- und Hygienemaßnahmen für die aktiven Mietglieder auf der Anlage und den Räumlichkeiten des SV Rhode:


  1. Zutritt nur mit vorheriger Trainingsanmeldung beim Schießsportleiter.(SSL)


  2. Vom SSL ausgegebene Termine sollten eingehalten werden, damit alle am Training
     teilnehmen können.


  3. Nach Eintritt, Hände mit bereitgestelltem Desinfektionsmittel desinfizieren.


     In der Trainingsstätte ist Nasen-Mundschutz Pflicht. Beim Schießen darf der Nasen-
     Mundschutz abgenommen werden.


  4. Beim Aufenthalt (gehen, stehen, sitzen) in der Trainingsstätte ist darauf zu achten, dass die
     Abstandsregel von 1,5 m eingehalten wird. (Max. 3 Personen + Schießsportleiter)


  5. Der Schießstand darf von max. 2 Personen + Betreuer betreten werden. (Sicherheitsabstand
     ist einzuhalten)


  6. Jeder Schütze berührt nur seine eigene oder die ihm zugewiesene Waffe und Utensilien.


  7.  Waffen und Gerätschaften bleiben auf dem Stand liegen.


  8.  Nach Gebrauch desinfiziert der Betreuer jedes benutzte Gerät.


  9.  Geschossen wird nur auf Bahn 1 und 4.


10.  Markierungen im Schießstand sind zu beachten.


11.  Eigene Sportgeräte sind bei Trainingsende sofort wieder einzupacken.


12.  Um unnötige Kontakte zu vermeiden, ist die Trainingsstätte nach
     Trainingsende umgehend zu verlassen.


13.  Kein Getränkeverkauf. Eigene, mitgebrachte Getränke sind erlaubt.


14.  Computer und Auswerteanlage sind nur vom Schießsportleiter zu bedienen.


15.  Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist unbedingt Folge zu leisten.



Diese Regeln sind von jedem aktiven Schützen uneingeschränkt zu beachten. Deren Nichteinhaltung für zum Ausschluss vom Trainingsbetrieb.


W. Dreyer (Schießsportleiter)

i.A. des Vorstandes


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